Hausordnung

Hausordnung

1. Neben den Bestimmungen in der Allgemeinen Benutzungsordnung ist insbesondere nicht gestattet:
1a Bereiche zu betreten, die nicht für Benutzer zugelassen sind,
1b. auf den Zu- und Abgängen der Tribünen zu stehen oder zu sitzen, bzw. Verkehrsflächen, Fluchtwege und Notausgänge zu versperren,
1c. die zugelassene Höchstzuschauerzahl zu überschreiten,
1d. Waffen und alle Gegenstände, die als Hieb-, Stoß-, Wurf- oder Stichwaffen geeignet sind sowie Gassprühdosen oder Gefäße mit schädlichem Inhalt, ätzende, brennbare, färbende oder die Gesundheit beeinträchtigende Substanzen mit sich zu führen,
1e. Fahnen bzw. Transparentstangen über 150 cm Länge oder mehr als 2 cm Durchmesser mit sich zu führen,
1f. Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln oder andere pyrotechnische Gegenstände jeglicher Art einschließlich entsprechender Abschussvorrichtungen mitzuführen, abzubrennen oder abzuschießen,
1g. alkoholische Getränke mitzubringen,
1h. Tiere mitzuführen,
1i. Gegenstände und Flüssigkeiten jeglicher Art auf die Sportflächen oder in Zuschauerbereiche zu werfen bzw. zu schütten,
1j. bauliche Anlagen, Einrichtungen oder sonstige Flächen zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben,
1k. in nicht dafür vorgesehenen Bereichen, insbesondere Sportflächen, Umkleiden, Fluren, Gängen, Sporträumen zu rauchen,
1l. Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffhaltige (FCKW-) oder gleichartigen Gasdruckfanfaren mitzuführen,
1m. Fahrräder außerhalb der dafür vorgesehenen Plätze abzustellen,
1n. das Parken auf den Zufahrtswegen und der Feuerwehraufstellfläche,
1o. Ballspielen jeglicher Art in Sporträumen, Fluren, Gängen und Umkleiden,
1p. Betreten der Eisflächen ohne Schlittschuhe (Ausnahmegenehmigung für Eisstockschießen),
1q. während der Eispflegen die Eisflächen zu betreten (Ausnahmeregelungen sind mit dem Erfurter Sportbetrieb abzustimmen).
1r. Verzehr von Speisen und Getränken auf den Eisflächen,
1s. Kettenlaufen und Fangen spielen, Laufen entgegen der festgelegten Laufrichtung, Spielen mit Eishockeyschlägern und Puck zwischen den Publikumsläufern.
2. Das Hausrecht hat die Landeshauptstadt Erfurt, der Oberbürgermeister, vertreten durch die Mitarbeiter des Erfurter Sportbetriebes, insbesondere
der Betriebsstellenleiter, der Technische Leiter bzw ein Maschinist oder Hallenwart.
Tel: 0160/90140183
3. Bei Sportveranstaltungen und Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter übt neben der Landeshauptstadt Erfurt der Veranstalter das Hausrecht aus.

Beim öffentlichen Eislauf gilt ergänzend zur Hausordnung:

  • die allgemeine Laufrichtung ist zu beachten
  • besonders gefährdende Lauftechniken, wie z.B. Schnell- und Kettenlauf, Fangspiele usw. sind nicht gestattet
  • es ist untersagt Tonwiedergabegeräte, Mobiltelefone, Bluetooth Lautsprecher u.ä. zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen anderer Besucher kommt
  • die Eisfläche ist nach Aufforderung unverzüglich zu räumen
  • die Eisaufbereitung erfolgt während der Eislaufzeit nach Bedarf
  • während der Eisaufbereitung die Eisfläche zu betreten ist nicht gestattet
  • Überklettern oder Sitzen auf der Bande ist untersagt
  • mutwillige Zerstörung der Eisflächen ist untersagt
  • es gilt ein generelles Rauchverbot im gesamten Gebäude, gilt auch für E-Zigaretten
  • das Betreten der Eisflächen ist nur mit Schlittschuhen erlaubt
  • das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet
  • die Besucher haben alles zu unterlassen, was der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung zuwiderläuft. Jeder hat sich so zu verhalten, dass niemand geschädigt, gefährdet oder mehr als den Umständen nach unvermeidbar, behindert oder belästigt wird<
  • zum öffentlichen Eislaufen sind Schlittschuhe mit langen Kufen untersagt

Die Mitarbeiter des Eissportzentrums Erfurt setzen gegenüber den Besuchern und Nutzer das Hausrecht durch.

Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

Die Werkleitung
Erfurter Sportbetrieb