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Hausordnung

 

Hausordnung

1. Neben den Bestimmungen in der Allgemeinen Benutzungsordnung
ist
insbesondere nicht gestattet:
1a Bereiche zu betreten, die nicht für Benutzer
zugelassen sind,
1b. auf den Zu- und Abgängen der Tribünen
zu stehen oder zu sitzen, bzw. Verkehrsflächen,
Fluchtwege und Notausgänge zu versperren,
1c. die zugelassene Höchstzuschauerzahl zu überschreiten,
1d. Waffen und alle Gegenstände, die als Hieb-,
Stoß-, Wurf- oder Stichwaffen geeignet sind
sowie Gassprühdosen oder Gefäße
mit schädlichem Inhalt, ätzende, brennbare,
färbende oder die Gesundheit beeinträchtigende
Substanzen mit sich zu führen,
1e. Fahnen bzw. Transparentstangen über 150
cm Länge oder mehr als 2 cm Durchmesser mit
sich zu führen,
1f. Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln oder andere
pyrotechnische Gegenstände jeglicher Art einschließlich
entsprechender Abschussvorrichtungen mitzuführen,
abzubrennen oder abzuschießen,
1g. alkoholische Getränke mitzubringen,
1h. Tiere mitzuführen,
1i. Gegenstände und Flüssigkeiten jeglicher
Art auf die Sportflächen oder in Zuschauerbereiche
zu werfen bzw. zu schütten,
1j. bauliche Anlagen, Einrichtungen oder sonstige
Flächen zu beschriften, zu bemalen oder zu
bekleben,
1k. in nicht dafür vorgesehenen Bereichen, insbesondere
Sportflächen, Umkleiden, Fluren, Gängen,
Sporträumen zu rauchen,
1l. Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffhaltige (FCKW-)
oder gleichartigen Gasdruckfanfaren mitzuführen,
1m. Fahrräder außerhalb der dafür
vorgesehenen Plätze abzustellen,
1n. das Parken auf den Zufahrtswegen und der Feuerwehraufstellfläche,
1o. Ballspielen jeglicher Art in Sporträumen,
Fluren, Gängen und Umkleiden,
1p. Betreten der Eisflächen ohne Schlittschuhe
(Ausnahmegenehmigung für
Eisstockschießen),
1q. während der Eispflegen die Eisflächen
zu betreten (Ausnahmeregelungen sind
mit dem Erfurter Sportbetrieb abzustimmen).
1r. Verzehr von Speisen und Getränken auf den
Eisflächen,
1s. Kettenlaufen und Fangen spielen, Laufen entgegen
der festgelegten Lauf-
richtung, Spielen mit Eishockeyschlägern und Puck zwischen den
Publikumsläufern.
2. Das Hausrecht hat die Landeshauptstadt Erfurt,
der Oberbürgermeister, vertreten
durch die Mitarbeiter des Erfurter Sportbetriebes, insbesondere
 
der Betriebsstellenleiter, der Technische
Leiter
0160/90140183
bzw ein Maschinist oder Hallenwart.
3. Bei Sportveranstaltungen und Veranstaltungen
mit kommerziellem Charakter übt neben der
Landeshauptstadt Erfurt der Veranstalter das Hausrecht
aus.

Die Werkleitung
Erfurter Sportbetrieb