Hausordnung
Hausordnung
| 1. | Neben den Bestimmungen in der Allgemeinen Benutzungsordnung ist insbesondere nicht gestattet: |
|---|---|
| 1a | Bereiche zu betreten, die nicht für Benutzer zugelassen sind, |
| 1b. | auf den Zu- und Abgängen der Tribünen zu stehen oder zu sitzen, bzw. Verkehrsflächen, Fluchtwege und Notausgänge zu versperren, |
| 1c. | die zugelassene Höchstzuschauerzahl zu überschreiten, |
| 1d. | Waffen und alle Gegenstände, die als Hieb-, Stoß-, Wurf- oder Stichwaffen geeignet sind sowie Gassprühdosen oder Gefäße mit schädlichem Inhalt, ätzende, brennbare, färbende oder die Gesundheit beeinträchtigende Substanzen mit sich zu führen, |
| 1e. | Fahnen bzw. Transparentstangen über 150 cm Länge oder mehr als 2 cm Durchmesser mit sich zu führen, |
| 1f. | Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln oder andere pyrotechnische Gegenstände jeglicher Art einschließlich entsprechender Abschussvorrichtungen mitzuführen, abzubrennen oder abzuschießen, |
| 1g. | alkoholische Getränke mitzubringen, |
| 1h. | Tiere mitzuführen, |
| 1i. | Gegenstände und Flüssigkeiten jeglicher Art auf die Sportflächen oder in Zuschauerbereiche zu werfen bzw. zu schütten, |
| 1j. | bauliche Anlagen, Einrichtungen oder sonstige Flächen zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben, |
| 1k. | in nicht dafür vorgesehenen Bereichen, insbesondere Sportflächen, Umkleiden, Fluren, Gängen, Sporträumen zu rauchen, |
| 1l. | Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffhaltige (FCKW-) oder gleichartigen Gasdruckfanfaren mitzuführen, |
| 1m. | Fahrräder außerhalb der dafür vorgesehenen Plätze abzustellen, |
| 1n. | das Parken auf den Zufahrtswegen und der Feuerwehraufstellfläche, |
| 1o. | Ballspielen jeglicher Art in Sporträumen, Fluren, Gängen und Umkleiden, |
| 1p. | Betreten der Eisflächen ohne Schlittschuhe (Ausnahmegenehmigung für Eisstockschießen), |
| 1q. | während der Eispflegen die Eisflächen zu betreten (Ausnahmeregelungen sind mit dem Erfurter Sportbetrieb abzustimmen). |
| 1r. | Verzehr von Speisen und Getränken auf den Eisflächen, |
| 1s. | Kettenlaufen und Fangen spielen, Laufen entgegen der festgelegten Lauf- richtung, Spielen mit Eishockeyschlägern und Puck zwischen den Publikumsläufern. |
| 2. | Das Hausrecht hat die Landeshauptstadt Erfurt, der Oberbürgermeister, vertreten durch die Mitarbeiter des Erfurter Sportbetriebes, insbesondere |
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der Betriebsstellenleiter, der Technische
Leiter 0160/90140183 bzw ein Maschinist oder Hallenwart. |
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| 3. | Bei Sportveranstaltungen und Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter übt neben der Landeshauptstadt Erfurt der Veranstalter das Hausrecht aus. |
Die Werkleitung
Erfurter Sportbetrieb



